Führerschein mit 17?

Grundsätzlich gilt: mehr Praxis = mehr Erfahrung = weniger Unfälle

Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Fahranfängern. Daraus resultiert ein recht hohes Unfallrisiko für diese jungen Menschen. An mehr als 1/5 aller Unfälle mit Personenschäden waren 18- bis 24-jährige als Fahrzeugführer beteiligt. Die Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17" soll dieses hohe Unfallrisiko senken und zwar insbesondere durch einen „mäßigenden Einflusses“ der Begleitperson.Die  Unfallzahlen und auch die Zahlen der auffällig gewordenen Fahranfänger sinkt seit Einführung des BF 17 stetig!!!!!!

Um die Sicherheit der jungen Fahrerinnen und Fahrer zu erhöhen, sollen sie die Möglichkeit bekommen, mehr Erfahrungen zu sammeln. In NRW startete deshalb am 14.09.2005 der Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17"! Wenn Du Dich für das BF17 entscheidest, dann hast Du die Chance, ein Jahre früher als Deine Altersgenossen Autofahren zu dürfen und dadurch in Begleitung mobil zu sein. Bitte geh mit dieser Chance verantwortungsvoll um und beachte die folgenden Auflagen: 

  • Bis zum 18. Geburtstag darfst Du nur gemeinsam mit einer erfahrenen Begleitperson fahren.
  • Diese Begleitperson muss namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleiter eingetragen werden.
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE besitzen
  • Die Begleiter dürfen nur max. 1 Punkte im Verkehrszentralregister (FAEBR) in Flensburg vorweisen.
  • Mit der Prüfungsbescheinigung darf nur in Deutschland und Österreich gefahren werden. 

Fromulare

Was haben die Begleiter zu beachten? 

Die Begleitperson, die in die Prüfungsbescheinigung eingetragen ist, trägt eine große Verantwortung. Zumeist sind es ja die eigenen Kinder, die man in dieser Phase begleitet. Unterstützen Sie Ihre Tochter/Ihren Sohn dabei, sich umsichtig und verantwortungsvoll in den Straßenverkehr zu integrieren: 

  • Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Aufgaben, seien Sie aufmerksam während der Fahrt und versuchen Sie, Ruhe und Souveränität / Sicherheit zu vermitteln!
  • Achten Sie auch darauf, dass Sie und Ihr Fahranfänger körperlich fit sind.
  • Beraten Sie während der Fahrt nur, wenn dies gefahrlos möglich ist.
  • Greifen Sie niemals selber in die Fahrtätigkeit ein – Sie sind kein Fahrlehrer und auch kein Hilfsfahrlehrer.
  • Weisen Sie den Fahranfänger darauf hin, wenn er andere gefährdet (hohe Geschwindigkeit, dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver, u.ä.).
  • Sofern Sie Halterin oder Halter des Fahrzeugs sind, teilen Sie Ihrer Kraftfahrzeugversicherung mit, dass das Fahrzeug für diesen Modellversuch genutzt wird.

Was ist bezüglich der Kfz-Versicherung zu beachten?

Wenn ein Fahrzeug für das Begleitete Fahren eingesetzt wird, muss dies unbedingt der Versicherung gemeldet werden, wenn vertraglich ein Mindestalter für den Fahrer (i.d.R. über 23 Jahre) vereinbart wurde.
Es kann sonst im Schadensfall zu Problemen kommen. Es sollte deshalb die Versicherungs-Police geprüft werden.

Ab welchem Alter kann mit der Ausbildung begonnen werden?

Im Grunde ab 16 ½ Jahren.

Kann man auch noch nach dem 17. Geburtstag mit dem „BF17“ beginnen?

Natürlich! Auch wenn nur ein halbes Jahr begleitet wird, ist es auf jeden Fall sinnvoll!

Wie lange muss er dann in Begleitung fahren?

Bis zum 18. Geburtstag.

Welche besonderen Vorschriften gibt es für die Ausbildung von Bewerbern für das „BF17“? Gibt es besondere Vorschriften für die Prüfung?

Keine. Die Fahrschüler sind auszubilden wie jeder Bewerber der Klasse B bzw. BE und die Prüfung läuft identisch ab.

Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden?

3 Monate vor dem 17. Geburtstag

Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?

1 Monat vor dem 17. Geburtstag.

Gibt es besondere Voraussetzungen für einen Fahrlehrer, damit er Fahrschüler für das „BF17“ ausbilden darf?

Nein! Jeder Fahrlehrer mit der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE darf ausbilden.

Wer händigt die Prüfungsbescheinigung aus?

In der Regel wird die Prüfungsbescheinigung bei Vollendung des 17. Lebensjahres vom TüV nach erfolgreicher Prüfung direkt ausgehändigt. Für diejenigen Personen, die das 17. Lebensjahr am Prüfungstag noch nicht vollendet haben, erfolgt die Ausgabe durch die zuständige Verwaltungsbehörde.

Bekommt der Bewerber nach der bestandenen Prüfung den Kartenführerschein?

Nein, er erhält eine „Prüfungsbescheinigung“, in der die Begleitpersonen eingetragen sind. Solange der Fahrer noch nicht 18 Jahre alt ist, darf er nur in Begleitung der eingetragenen Begleitperson ein Fahrzeug der Klasse B oder BE führen.

Enthält die „Prüfungsbescheinigung“ ein Foto des Fahrerlaubnisinhabers?

Nein, deshalb ist beim Fahren immer der Personalausweis mitzuführen.

Wird der „Kartenführerschein“ bei Vollendung des 18. Lebensjahres von der Behörde automatisch zugesandt?

Nein, er muss beantragt werden.
Was ist, wenn jemand seinen „Kartenführerschein“ bis zum 18. Geburtstag noch nicht erhalten hat?
Er darf bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag mit der „Prüfungsbescheinigung“ fahren. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag.

Wann beginnt beim „BF17“ die Probezeit?

Sofort mit Erteilung der „Prüfungsbescheinigung“.

Wie lange dauert beim „Begleiteten Fahren“ die Probezeit?

Wie beim „normalen“ erstmaligen Fahrerlaubniserwerb zwei Jahre.

Kann der Fahrerlaubnisinhaber an der Zweiten Phase (FSF) teilnehmen?

Ja, in der Regel nach 6 Monaten.

Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt?

Nein, es muss aber jeder Begleiter in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.

Können nachträglich Begleitpersonen eingetragen werden?

Dies ist grundsätzlich möglich. In diesen Fällen muss aber eine neue Bescheinigung ausgestellt werden. Die entsprechende Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist vorher einzuholen.

Darf jede Person, die diese Voraussetzungen erfüllt, einen Fahranfänger begleiten?

Nein, die Begleiter müssen namentlich benannt und in der Prüfungsbescheinigung des Fahrerlaubnisinhabers eingetragen sein

Wer ist verantwortlicher Fahrzeugführer?

Verantwortlich ist immer der Fahrer!

Muss der Begleiter an einer Einweisung teilnehmen?

Die Teilnahme an einer Einweisung wird empfohlen; sie ist jedoch in den meisten Bundesländern nicht verpflichtend vorgeschrieben.

Wer darf die Einweisungen der Begleiter durchführen?

Die Einweisungen können alle Fahrschulen und die dort beschäftigten Fahrlehrer, aber auch Organisationen wie zum Beispiel die Verkehrswacht, durchführen. Die Teilnahme an einer Einweisung wird ausdrücklich empfohlen.

Wie lange soll die Einweisung der Begleiter dauern?

Diese Einweisung sollte mindestens 90 Minuten dauern.

Was soll in der Einweisung vermittelt werden? Der Inhalt der Einweisung soll mindestens den Hinweis zu den Aufgaben des Begleiters, rechtliche Hinweise zum Minderjährigenrecht und zum Strafrecht (z.B. gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, etc.), Einflussmöglichkeit der Eltern, Regelungen bezüglich Alkohol und Drogen usw. enthalten. Empfehlenswert ist, die Schulung für Begleiter und Fahranfänger gemeinsam durchzuführen.

Welche Fahrerlaubnisklassen sind beim BF17 eingeschlossen?

Die Klassen AM und L.

Dürfen diese Fahrzeuge dann ohne Begleitung geführt werden?

Ja, weil der Bewerber das erforderliche Mindestalter bereits erreicht hat.

Darf mit den eingeschlossenen Fahrerlaubnisklassen AM und  L auch im Ausland gefahren werden?

Die im Rahmen des „BF17“ eingeschlossenen Fahrerlaubnisklassen AM und L  berechtigen grundsätzlich nur zum Fahren im Inland. Jedoch besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag die entsprechende Fahrerlaubnis als Kartenführerschein ausstellen zu lassen.

Welche Konsequenzen hat es für den Fahrerlaubnisinhaber, wenn er ohne Begleiter Kraftfahrzeuge der Klasse B oder BE führt?

Seine Fahrerlaubnis wird widerrufen.

Welche Konsequenzen hat der Widerruf der Fahrerlaubnis für die eingeschlossenen Klassen AM und L?

Ein Widerruf der Fahrerlaubnis des Begleiteten Fahrens ab 17 hat zur Folge, dass auch die eingeschlossenen Klassen AM und L widerrufen werden. Liegt ein Vorbesitz, z.B. der Klasse A1 oder T vor, so bleiben diese Klassen jedoch erhalten.

Wann darf nach der Entziehung eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden?

Wenn der Bewerber unbeschadet der übrigen Voraussetzungen für eine Neuerteilung an einem Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 StVG (ASF) teilgenommen hat.

Wie viel Theorieunterricht muss ein Fahrschüler besuchen, der die Berechtigung hat, in Begleitung ein Fahrzeug der Klasse B zu fahren und mit 17 ½ Jahren die Ausbildung für die Klasse A machen möchte?

6 Doppelstunden Grundstoff (Erweiterung der Fahrerlaubnis) und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht.

Quelle: Ministerium für Bauen und Verkehrs des Landes NRW und Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände

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