Unter Erster Hilfe (gemäß neuer deutscher Rechtschreibung auch in Kleinschreibung: erster Hilfe) versteht man von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen weiterer, professioneller Hilfe (zum Beispiel Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehören insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten. Je nach Kontext werden sowohl derjenige, der tatsächlich Erste Hilfe leistet, als auch jeder mit einer entsprechenden Befähigung als Ersthelfer bezeichnet. Handelt es sich hierbei um keine im medizinischen Bereich weiterführend ausgebildete Person, spricht man auch vom Laienhelfer.
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