Bei Ersterwerb der Fahrerlaubnisklassen B, A und A1 gilt zunächst eine Probezeit von 2 Jahren. Solltest du in dieser Zeit nicht auffällig werden, ist die Probezeit automatisch beendet. Wirst du in den 2 Jahren allerdings auffällig und verstößt einmal nach dem Katalog A (z.B.: Trunkenheit im Straßenverkehr) oder zweimal nach dem Katalog B (z.B.: Kennzeichenmissbrauch), dann fordert die Führerscheinstelle ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) ein.
Seit August 2007 gilt absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden und für alle jungen Fahrer/innen bis zum vollendeten 21 Lebensjahr.
Welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß?
Wird von der Führerscheinstelle angeordnet.
Der Ablauf eines ASF:
Zweite Auffälligkeit
Dritte Auffälligkeit