Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem
Hubraum von bis zu 125 cm3,einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum
Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Für wen?
Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer bereits seit mindestens fünf Jahren die
Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der
Schlüsselzahl 196 beträgt 25 Jahre. Für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es
einer Fahrerschulung.
Ablauf der Ausbildung
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer
Fahrerschulung von mindestens 4 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten im Theorieunterricht sowie mindestens 5
Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Praxisunterricht. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren,
verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.